Feuerwaffen

Für Schützen mit eigener Waffenbesitzkarte bzw. eigenem Waffenpass stehen drei Schießbahnen mit getrennten Zuganlagen (Distanzen 10, 15, 20, 25 Meter) zur Verfügung.
Geschossen werden darf mit allen legalen Faustfeuerwaffen von Klein- bis Großkaliber und mit legalen Langwaffen (Repetiergewehren, Halbautomaten) in Kleinkaliber (Randfeuer) bzw. Faustfeuerwaffenkaliber. Es dürfen nur Patronen mit Nitropulver und keine Schwarzpulver-  und Schwarzpulvergemischpatronen verschossen werden. Da die Rauchentwicklung dieser eventuell die vorhandenen Brandmelder auslösen könnte! Der durch den Feueralarm ausgelöste Feuerwehreinsatz müsste durch den Schützen abgegolten werden.

Wiederlader-Schützen sind von der Versicherung ausgenommen und für alle eventuellen Schäden voll verantwortlich. Das verschießen von wiedergeladenen Patronen privater Anbieter ist aus Sicherheits- gründen strengstens verboten.

Bei Verwendung von Magnumkalibern ist grundsätzlich die Standaufsicht über die Zulässigkeit zu befragen. Für Personen ohne Waffenbesitzkarte besteht die Möglichkeit unter gesonderter Voranmeldung, unter Aufsicht (Trainer) zu schießen.

 

Kosten für Aufsicht (Trainer), Leihwaffe und Munition werden gesondert verrechnet.

FSCA - Fun Shooting Club Austria - Schützenverein - Wien